Die Gemeindeversammlung befindet über grössere Investitionen, Bauvorhaben und Ausgaben, den Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken und spricht die erforderlichen Kredite hierfür. Sie beschliesst jährlich den Voranschlag und die Rechnung und setzt auch den Steuerfuss fest.
Kompetenzen
Die Kompetenzen sind im kantonalen Gemeindegesetz verankert. Sie stehen in Einklang mit den Aufgaben.
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