Einbürgerungsverfahren/Gemeinde
Bezüglich der Einbürgerung in unserer Gemeinde konsultieren Sie bitte unser Einbürgerungsreglement. Sie können dieses auf unserer Homepage herunterladen.
Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtsabteilung | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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