Einbürgerungsverfahren/Gemeinde
Bezüglich der Einbürgerung in unserer Gemeinde konsultieren Sie bitte unser Einbürgerungsreglement. Sie können dieses auf unserer Homepage herunterladen.
Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Amt für Bürgerrecht | 061 552 51 61 | amib@bl.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
|---|