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Einbürgerungsverfahren

Besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Wahlen erhalten?

Für die Einbürgerung ist die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Gesuchformulare für die Einreichung des Gesuches sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.


Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung:

  • Vorliegen einer Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) bei Gesuchseinreichung
  • Einen Aufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz.
    Die Aufenthaltsdauer in der Schweiz zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen. 
    Ist die Bewerberin oder der Bewerber eine eingetragene Partnerschaft mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger eingegangen, so genügt eine Aufenthaltsdauer von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz (mindestens 3 Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft)
  • Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft
  • 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde

 

Voraussetzungen erleichterte Einbürgerung:
Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann stellen:

  • der Ehemann bzw. die Ehefrau einer Schweizerin /Schweizers. Die gesuchstellende Person muss sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben und seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizerin oder dem Schweizer leben.
  • Der Ehemann einer Auslandschweizerin bzw. die Ehefrau eines Auslandschweizers. Die gesuchstellende Person muss seit sechs Jahren mit der Schweizerin oder dem Schweizer in ehelicher Gemeinschaft leben und mit der Schweiz eng verbunden sein.

Self-Check Erfahren Sie in wenigen Klicks, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.

 

 

Kontakt:
Amt für Migration und Bürgerrecht

Schlossstrasse 1
4133 Pratteln
Tel.: 061 552 51 61
Mail: afmb@bl.ch

 

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Voraussetzungen für die Einbürgerung (PDF, 112.02 kB) Download 0 Voraussetzungen für die Einbürgerung
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