Kopfzeile

Inhalt

Einbürgerungsverfahren

Besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Oder sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Wahlen erhalten?

Für die Einbürgerung ist die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Gesuchformulare für die Einreichung des Gesuches sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Die Anforderungen für eine Einbürgerung und weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/integration/einbuergerung

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt