Einbürgerungsverfahren
Für die Einbürgerung ist die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Gesuchformulare für die Einreichung des Gesuches sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Die Anforderungen für eine Einbürgerung und weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/integration/einbuergerung
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtsabteilung | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |