Einbürgerungsverfahren
Für die Einbürgerung ist die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.
Gesuchformulare für die Einreichung des Gesuches sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung:
- Vorliegen einer Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) bei Gesuchseinreichung
- Einen Aufenthalt von insgesamt 10 Jahren in der Schweiz.
Die Aufenthaltsdauer in der Schweiz zwischen dem vollendeten 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt. Der tatsächliche Aufenthalt hat jedoch mindestens 6 Jahre zu betragen.
Ist die Bewerberin oder der Bewerber eine eingetragene Partnerschaft mit einer Schweizer Bürgerin oder einem Schweizer Bürger eingegangen, so genügt eine Aufenthaltsdauer von insgesamt 5 Jahren in der Schweiz (mindestens 3 Jahren in einer eingetragenen Partnerschaft) - Insgesamt 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft
- 5 Jahre Wohnsitz in der Gemeinde
Voraussetzungen erleichterte Einbürgerung:
Ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann stellen:
- der Ehemann bzw. die Ehefrau einer Schweizerin /Schweizers. Die gesuchstellende Person muss sich insgesamt fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten haben und seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit der Schweizerin oder dem Schweizer leben.
- Der Ehemann einer Auslandschweizerin bzw. die Ehefrau eines Auslandschweizers. Die gesuchstellende Person muss seit sechs Jahren mit der Schweizerin oder dem Schweizer in ehelicher Gemeinschaft leben und mit der Schweiz eng verbunden sein.
Kontakt:
Amt für Migration und Bürgerrecht
Schlossstrasse 1
4133 Pratteln
Tel.: 061 552 51 61
Mail: afmb@bl.ch
Zugehörige Objekte
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Voraussetzungen für die Einbürgerung (PDF, 112.02 kB) | Download | 0 | Voraussetzungen für die Einbürgerung |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bürgerrechtsabteilung | 061 766 50 50 | info@gemeinde-wahlen.ch |