Sozialhilfebehörde
Die Gemeinde Wahlen wählt ein Mitglied in diese Behörde.
Die Sozialhilfebehörde besorgt alle durch die öffentliche Sozialhilfe bedingten Geschäfte, soweit sie nicht einer anderen Behörde zugewiesen sind.
Die Sozialhilfebehörde hat insbesondere
- die Ursachen der Bedürftigkeit zu ermitteln und wenn
vorzubeugen;
- die Sozialhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes und
zu handhaben;
- den Voranschlag zu erstellen;
- mit anderen Sozialhilfeorganisationen zusammenzuarbeiten;
- das Asylwesen zu betreuen;
- die Unterstützungsfälle dem kantonalen Sozialamt zu
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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