Sozialhilfebehörde
Die Sozialhilfebehörde hat insbesondere
- die Ursachen der Bedürftigkeit zu ermitteln und wenn
vorzubeugen;
- die Sozialhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes und
zu handhaben;
- den Voranschlag zu erstellen;
- mit anderen Sozialhilfeorganisationen zusammenzuarbeiten;
- das Asylwesen zu betreuen;
- die Unterstützungsfälle dem kantonalen Sozialamt zu
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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