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Sozialhilfebehörde

Die Sozialhilfebehörde besorgt alle durch die öffentliche Sozialhilfe bedingten Geschäfte, soweit sie nicht einer anderen Behörde zugewiesen sind.

Die Sozialhilfebehörde hat insbesondere

  • die Ursachen der Bedürftigkeit zu ermitteln und wenn
möglich zu beseitigen sowie der drohenden Bedürftigkeit
vorzubeugen;
  • die Sozialhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes und
der dazu gehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien
zu handhaben;
  • den Voranschlag zu erstellen;
  • mit anderen Sozialhilfeorganisationen zusammenzuarbeiten;
  • das Asylwesen zu betreuen;
  • die Unterstützungsfälle dem kantonalen Sozialamt zu
melden und mit diesem zusammenzuarbeiten.

Kontakt

Sozialhilfebehörde
Laufenstrasse 2
4246 Wahlen
rosmarie.straumann@gemeinde-wahlen.ch

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