Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern
Sträucher, Hecken und Bäume können eine Gefahr darstellen, wenn sie in den Strassenraum ragen oder die Sichtverhältnisse bei Strasseneinmündungen, Kurven und Kuppen behindern.
Im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit und der Unfallverhütung bittet der Gemeinderat alle Strassenanstösser, ihre Sträucher, Hecken und Bäume so weit zurück zu schneiden, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer und der Anwohnerschaft vollumfänglich gewährleistet ist.
Das Strassenreglement der Gemeinde Wahlen schreibt vor, dass bei über die Strassenlinie hinausragenden Ästen von Bäumen und Sträuchern eine lichte Höhe von mindestens 2.50 m über Trottoir und Fussweg und von 4.5 m über der Strasse einzuhalten ist. Einfriedungen an Strassenkreuzungen dürfen die Übersicht nicht behindern. Sie sollen deshalb nicht nur jährlich zurückgeschnitten, sondern dauernd niedergehalten werden (maximale Höhe 1.2 m).