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Gesuch für eine Gelegenheitswirtschaft / Freinacht

Formular für ein Gesuch um Erteilung einer Gelegenheitswirtschafts- und/oder Freinachtbewilligung.


Im Kanton Basel-Landschaft ist eine Gelegenheitswirtschaftsbewilligung notwendig, wenn an einem Anlass gegen Entgelt Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgegeben werden. Diese Bewilligungspflicht gilt unabhängig davon, ob der Anlass von einem Verein, einer Institution oder einer anderen Organisation durchgeführt wird.

Die zuständige Behörde für die Erteilung einer Gelegenheitswirtschaftsbewilligung ist in der Regel die Standortgemeinde.


Zusätzlich sind beim Ausschank von alkoholischen Getränken die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. So ist beispielsweise die Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren verboten.

Entsprechende Hinweise müssen in den Veranstaltungsräumen sichtbar angebracht werden, und das Personal sollte über die gesetzlichen Bestimmungen informiert sein .


Für die Durchführung eines Anlasses mit Gelegenheitswirtschaft ist somit eine Bewilligung erforderlich, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.

Informationen

Datum
23. Januar 2014
Herausgeber/-in
Gemeindeverwaltung
Autor/-in
Gemeindeverwaltung

Dokumente

Name
Gesuch-Gelegenheitswirtschaft_Freinacht.pdf (PDF, 64.22 kB) Download 0 Gesuch-Gelegenheitswirtschaft_Freinacht.pdf
Jugendschutz, Plakat Alkoholabgabe (PDF, 972.04 kB) Download 1 Jugendschutz, Plakat Alkoholabgabe

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