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Gesuch Kleinbauten (Baugesuch)

Kleinbaugesuch. Beachten Sie bitte den Auszug aus der Verordnung zum Raumplanungsgesetz auf Seite 2 des Gesuches. Hier ist festgehalten, welchen Bauten und Anlagen dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinde (Gemeinderat) unterstehen bzw. welche Bauten keiner Bewilligung bedürfen. Alle übrigen Bauten und Anlagen unterliegen dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren. Die Gesuche hierzu erhalten Sie auf dem Bauinspektorat in Liestal.

Informationen

Datum
12. Juni 2017
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wahlen
Autor/-in
Gemeindekanzlei Wahlen

Dokumente

Name
Kleinbaugesuch_Wahlen.pdf (PDF, 197.28 kB) Download 0 Kleinbaugesuch_Wahlen.pdf

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