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Todesfall / Bestattungen

Wir unterstützen die Hinterbliebenen bei Todesfällen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen für weitere Belangen bei.

Die Angehörigen werden gebeten, sich möglichst bald an ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl zu wenden und sich mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung* bei der Gemeinde zu melden.
 

*Ärztliche Todesbescheinigung besorgen:

  • Stirbt die Person in einer Institution wie in einem Spital, einem Heim so lässt dieses die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Das Original wird an das Zivilstandsamt weitergeleitet. Lassen Sie uns bitte eine Kopie zukommen.
  • Stirbt eine Person zu Hause, rufen Sie entweder die Hausärztin, den Hausarzt, die Notfallärztin oder den Notfallarzt (Tel. 144). Diese oder dieser wird den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.
  • Wurde der Tod durch einen Unfall oder ein Delikt verursacht, so müssen Sie zur Klärung des genauen Hergangs die Polizei informierenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Meldung bei der Gemeindeverwaltung

Stirbt eine Person,  müssen die Angehörigen den Todesfall innerhalb von zwei Tagen den zuständigen Behörden melden. In der Regel betrifft dies das Zivilstandsamt des Sterbeortes und die Einwohnergemeinde. 

Bitte melden Sie sich darum so bald als möglich bei uns. Dafür können Sie auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten vorbeikommen (Glocke bei der Eingangstüre benutzen). Eine Voranmeldung per Telefon 061 766 50 50 erleichtert uns die Arbeit. 

Die meldende Person muss dazu folgende Dokumente vorlegen:

  • ärztliche Todesbescheinigung (Original, falls zu Hause verstorben)
  • Familienbüchlein (falls vorhanden)
  •  Adressen, Zivilstand, Heimatort und Geburtsdatum aller gesetzlichen Erben 
  • Niederlassungsbewilligung/Aufenthaltsbewilligung (bei ausländischen Staatsangehörigen)

Meldung bei der Kirche für das Glockengeläute
Wünschen Sie, dass ins End geläutet wird, so melden Sie sich bitte beim Sekretariat der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Wahlen, Gabriela Conte, Telefon 061 761 46 44 / 079 705 94 53.


Bestattung
Bitte machen Sie sich Gedanken, welche Form der Bestattung Sie wünschen. In Wahlen gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Erdbestattung
  • Urnen-Reihengräber (mit individuellem Grabzeichen und Bepflanzungsteil)
  • Urnen-Würfelgräber (mit vorgefertigten Grabzeichen ohne Bepflanzung)
  • Urnen-Gemeinschaftsgrab (mit Namensschild, wenn gewünscht)

Kremation
Wird eine Kremation gewünscht, wird die Gemeindeverwaltung dies beim Krematorium Hörnli in Basel anmelden und wird Ihnen den Termin bekannt geben.

 

Weitere Hinweise und Ratschläge finden Sie in unserer Broschüre (Todesfall Was ist zu tun?)

Preis

entgeltlich
Urnen-Würfel

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