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Verpflichtungserklärung Besucher

Möchten Sie einen Gast aus dem Ausland einladen?

Ihr Gast muss sich bei der schweizerischen Botschaft im jeweiligen Aufenthaltsland melden und eine Verpflichtungserklärung verlangen. Der Gast füllt die Verpflichtungserklärung aus und leitet diese an Sie (Gastgeberin / Gastgeber) weiter (via Post, Mail oder Fax).

Sie unterschreiben die Verpflichtungserklärung und bringen sie zusammen mit einem amtlichen Ausweis an den Schalter der Einwohnerdienste, um die Verpflichtungserklärung bestätigen zu lassen.

Mit dieser Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich, ungedeckte Kosten im Zusammenhang mit der Reise des Gastes zu übernehmen (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise). Zur Absicherung verlangt die schweizerische Vertretung den Abschluss einer Reiseversicherung. Dies wird auf dem Formular vermerkt.

Anschliessend leiten wir das Formular an das Amt für Migration in Frenkendorf weiter. Das Amt für Migration kontrolliert und erfasst die Verpflichtungserklärung und leitet diese an die schweizerische Botschaft weiter. Die schweizerische Botschaft entscheidet dann über die Visumerteilung. Wird das Gesuch abgewiesen, erlässt das Bundesamt für Migration eine kostenpflichtige Verfügung.

Auskunft erhalten Sie direkt beim Amt für Migration Basel-Landschaft, 061 552 51 61, afm@bl.ch.

Weitere Informationen erhalten hier (Merkblatt vom Staatssekretariat für Migration SEM) oder hier (Merkblatt vom Amt für Migration Basel-Landschaft).

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