Kopfzeile

Inhalt

Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung. Diese leitet es weiter an die SVA Baselland zur Prüfung.

Hier können Sie 

EL Anmeldung oder EL-Revision/Periodische Überprüfung online hochladenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Zugehörige Objekte

Name Download
EL_Anmeldung_zum_Bezug_einer_Ergaenzungsleistung_zur_AHV-_oder_IV-Rente (PDF, 1.33 MB) Download 0 EL_Anmeldung_zum_Bezug_einer_Ergaenzungsleistung_zur_AHV-_oder_IV-Rente