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Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es an die Gemeindeverwaltung. Diese leitet es weiter an die SVA Baselland zur Prüfung.

Zugehörige Objekte

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EL_Anmeldung_zum_Bezug_einer_Ergaenzungsleistung_zur_AHV-_oder_IV-Rente Download 0 EL_Anmeldung_zum_Bezug_einer_Ergaenzungsleistung_zur_AHV-_oder_IV-Rente