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Sozialhilfe

Die Sozialhilfebehörde ist zuständig für die Ausrichtung der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe bezweckt die Sicherung der Existenz sowie die Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit bedürftiger Personen. Die Sozialhilfebehörde ist somit Anlaufstelle für all jene Personen, welche sich in oder kurz vor einer Notlage befinden. Grundsätzlich kommt die Sozialhilfe jedoch nur zum tragen, wenn die bedürftige Person ihre Notlage nicht selbst oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln, aus Mitteln von leistungspflichtigen Dritten (Sozialversicherungen, Verwandte etc.) oder aus freiwillig geleisteten Mitteln von Dritten beheben kann. Bestehende Schulden können jedoch i.d.R. nicht übernommen werden.

Die Sozialhilfebehörde gewährt persönliche Hilfe im Sinne von
• Betreuung und Beratung
• Vermittlung von Dienstleistungen anderer Stellen
• Geltendmachung von Ansprüchen (z.B. bei Sozialversicherungen) und wirtschaftliche/finanzielle Hilfe in Form von
• Geldleistungen
• Kostengutsprachen


weitere Infos: https://www.sozialdienste.ch/