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Einbürgerungsverfahren/Gemeinde

Das ordentliche Einbürgerungsverfahren wird durch das kantonale Recht geregelt. Stets ist jedoch eine Einbürgerungsbewilligung der Bundesbehörden erforderlich.

Bezüglich der Einbürgerung in unserer Gemeinde konsultieren Sie bitte unser Einbürgerungsreglement. Sie können dieses auf unserer Homepage herunterladen.

Über erleichterte Einbürgerungen entscheidet das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Anhörung des betroffenen Kantons.

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