Burgerkorporation
Entstehung Aufgrund der Urnenabstimmung vom 24.10.1999 hat die Burgerschaft der ehemaligen Gemischten Gemeinde Wahlen, gestützt auf § 53 des Laufentalvertrages und § 135b des Gemeindegesetzes eine öffentlich-rechtliche Burgerkorporation errichtet. Mitgliedschaft Die Burgerkorporation Wahlen besteht aus denjenigen Personen, welche bei In Kraft treten der Statuten am 25. April 2000 Burgerin oder Burger sind, sowie allen zukünftigen direkten Nachfahren aller Grade dieser Personen, deren Familienname einem Burgergeschlecht von Wahlen entspricht. Aufgaben der Burgerkorporation
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