Kopfzeile

Inhalt

Sozialhilfebehörde

Seit 01.01.2014 besteht die gemeinsame Sozialhilfebehörde der Gemeinden Burg, Dittingen, Liesberg, Roggenburg und Wahlen.
Die Gemeinde Wahlen wählt ein Mitglied in diese Behörde.

Die Sozialhilfebehörde besorgt alle durch die öffentliche Sozialhilfe bedingten Geschäfte, soweit sie nicht einer anderen Behörde zugewiesen sind.

Die Sozialhilfebehörde hat insbesondere

  • die Ursachen der Bedürftigkeit zu ermitteln und wenn
möglich zu beseitigen sowie der drohenden Bedürftigkeit
vorzubeugen;
  • die Sozialhilfe nach den Vorschriften des Gesetzes und
der dazu gehörenden Ausführungserlasse und Richtlinien
zu handhaben;
  • den Voranschlag zu erstellen;
  • mit anderen Sozialhilfeorganisationen zusammenzuarbeiten;
  • das Asylwesen zu betreuen;
  • die Unterstützungsfälle dem kantonalen Sozialamt zu
melden und mit diesem zusammenzuarbeiten.

Kontakt

Sozialhilfebehörde
Laufenstrasse 2
4246 Wahlen
Tel. 061 766 50 50
rosmarie.straumann@sozialdienste.ch

Website

Personen

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt