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Gemeinderat

Gemeinderat 2024-2028
Der Gemeinderat ist die verwaltende und die vollziehende Behörde (Exekutive) der Einwohnergemeinde. Er übt alle in den Bereich der Verwaltung fallenden Befugnisse aus, die der Einwohnergemeinde zustehen und nicht durch besonderen Rechtssatz einem anderen Gemeindeorgan zugewiesen sind.

Der Gemeinderat ist befugt zum Erlass von

  • Verordnungen zu Gemeindereglementen oder
Gemeindeversammlungsbeschlüssen, soweit er darin
ausdrücklich ermächtigt ist;
  • Benützungs- und Gebührenordnungen für Gebäude, Anlagen
und Einrichtungen der Einwohnergemeinde;
  • Dienstvorschriften für das Gemeindepersonal.

In den Erlassen gemäss Punkt 1 und 2 kann er Ordnungsbussen androhen.

Der Gemeinderat beurteilt die in den Gemeindereglementen unter Strafe gestellten Uebertretungsbestände und Ordnungsverletzungen und verhängt die dort angedrohten Strafen.

Der Gemeinderat vertritt die Einwohnergemeinde.

Kontakt

Gemeinderat
Laufenstrasse 2
4246 Wahlen
Tel. 061 766 50 50
Fax 061 766 50 59
info@gemeinde-wahlen.ch

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