Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die verwaltende und die vollziehende Behörde (Exekutive) der Einwohnergemeinde. Er übt alle in den Bereich der Verwaltung fallenden Befugnisse aus, die der Einwohnergemeinde zustehen und nicht durch besonderen Rechtssatz einem anderen Gemeindeorgan zugewiesen sind. Der Gemeinderat ist befugt zum Erlass von
ausdrücklich ermächtigt ist;
In den Erlassen gemäss Punkt 1 und 2 kann er Ordnungsbussen androhen. Der Gemeinderat beurteilt die in den Gemeindereglementen unter Strafe gestellten Uebertretungsbestände und Ordnungsverletzungen und verhängt die dort angedrohten Strafen. Der Gemeinderat vertritt die Einwohnergemeinde.
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