Gemeinsame Sozialhilfebehörde (GSHB 2)
Die Einwohnergemeinden Burg, Dittingen, Liesberg, Roggenburg, Wahlen und Zwingen setzen eine gemeinsame Sozialhilfebehörde (GSHB 2) ein. Die GSHB ist für den Vollzug der Gemeindeaufgaben gemäss dem kantonalen Sozialhilfegesetz verantwortlich.
Die dabei ausgerichteten Unterstützungen und Kosten für Integrationsmassnahmen werden von den jeweiligen Niederlassungsgemeinden der unterstützten Person getragen. Gemeinsame Sozialhilfebehörde (GSHB 2) Bahnhofstrasse 30 4242 Laufen Telefon 061 766 30 58 E-Mail: gshb2@sozialdienste.ch
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