Vermieter: Meldung von Zu- & Wegzügen Ihrer Mieter
Weiterführende Informationen
https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung
Gemäss §5 Anmeldungs- und Registergesetz BL (ARG) haben Vermieter und Logisgeber den Ein- und Auszug ihrer Mieter den Einwohnerkontrollen bekannt zu geben.
Mit dem neu entwickelten eCH-0112-Standard haben Sie heute die Möglichkeit, Ihre Meldungen bequem per Internet abzusetzen:
Liegenschaftsverwaltungen oder Vermieter sowie Logisgeber können über den Weblink https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung ihre Meldungen absetzen. Es wird dafür kein Passwort benötigt.
Bei Bedarf kann eine detaillierte Anleitung dafür bei der Gemeindeverwaltung bestellt werden.
Personen ohne Internetanschluss können bei der Gemeindeverwaltung ein Meldeformular beziehen, welches ausgefüllt per Post retourniert oder direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung abgegeben werden kann.
Datum der Neuigkeit 9. Aug. 2016