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Meldeformular für Solaranlagen

Meldepflicht für Solaranlagen und Photovoltaikanlagen ab 1. Oktober 2013

Mit der Änderung von § 104b des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG, SGS 400) und § 94 Abs.1 Litera e und § 94a der Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz (RBV, SGS 400.11) sind Solar- und Photovoltaikanlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, beim Bauinspektorat meldepflichtig. Das Meldeformular ist dem Bauinspektorat 30 Tage vor Baubeginn einzureichen.

Eine Baubewilligungspflicht beim Bauinspektorat besteht für Solar- und Photovoltaikanlagen in Kern-, Orts- und Denkmalschutzzonen sowie auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung (A-Objekte).
In Kernzonen, in Ortsbildschutzzonen oder in Denkmalschutzzonen können Solar- und Photovoltaikanlagen bewilligt werden, wenn sie auf Dächern genügend angepasst sind, während Solaranlagen auf Kultur- oder Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bewilligungsfähig sind, wenn sie solche Denkmäler nicht wesentlich beeinträchtigen.

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Datum
21. Oktober 2013

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